Unsere Höhepunkte

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Teilverbot von sogenannten "Konversionstherapien" in Deutschland

Nachdem mehr als 110.000 Menschen ein Ende der sogenannten "Konversionstherapien" in Deutschland gefordert hatten, handelte der Deutsche Bundestag im Jahr 2020 endlich.

Im Jahr 2018 bot eine Gruppe fundamentalistischer Christen in Deutschland, der Verein Gesellschaft für Lebensorientierung (Leo e.V.), Seminare und Therapien an, die behaupteten, sie könnten lesbische, schwule, bisexuelle und trans* Menschen "heilen". Dies löste einen öffentlichen Aufschrei aus und schärfte das Bewusstsein für die Existenz traumatisierender "Konversionstherapien" im Land.

All Out, und die deutsche LGBT*-Gruppen Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V., und ENOUGH is ENOUGH! OPEN YOUR MOUTH! traten in Aktion und starteten eine Petition, in der ein Verbot dieser gefährlichen Praktiken gefordert wurde.

Im Jahr 2019 wurde die Koalition #HomoBrauchtKeineHeilung gegründet, um sich mit dem Aktivisten Lucas Hawrylak, Change.org und Travestie für Deutschland zusammenzuschließen.

Gemeinsam übergaben wir am 10. April 2019 mehr als 110.000 Unterschriften an den deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn.

Foto: Change.org

Einen Tag später kündigte der Minister an, er werde eine Kommission zur Ausarbeitung eines Verbots einsetzen.

Am 4. November 2019 legte er einen Gesetzentwurf vor, der die sogenannten "Konversionstherapien" verbieten würde. Der Entwurf wurde jedoch wegen einer Ausnahme für Personen zwischen 16 und 18 Jahren scharf kritisiert, für die das Verbot nicht gelten würde, wenn die “Behandelnden” nachweisen könnten, dass die “Behandelten” den notwendigen Einblick in Sinn und Umfang der “Behandlung” haben.

All Out arbeitete während des Abstimmungsprozesses weiterhin mit der Koalition zusammen, um eine Änderung des Entwurfs zu erreichen. Die gefährliche Ausnahmeregelung für junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren wurde schließlich fallen gelassen.

 

Ein Jahr nach der Einreichung der Petition wurde das Gesetz schließlich verabschiedet. Am 7. Mai 2020 stimmte der Deutsche Bundestag einem Teilverbot von "Konversionstherapien" zu.

Das Gesetz beinhaltet das Verbot der öffentlichen Werbung und Beschaffung für sogenannte "Konversionstherapien" sowie Strafen von bis zu 30.000 Euro für Verstöße und bis zu einem Jahr Gefängnis für die Durchführung solcher "Behandlungen" an Minderjährigen.

Darüber hinaus ist die Einrichtung eines mehrsprachigen Beratungsdienstes für Menschen geplant, die "Konversionstherapien" unterzogen wurden, sowie für Menschen, die mit LGBT*-Menschen arbeiten.

Leider wurden nicht alle Empfehlungen von Expert*innen und aus der Zivilgesellschaft in den endgültigen Text aufgenommen. Der Gesetzentwurf sieht immer noch keine Strafen für Eltern vor, die ihre LGBT*-Kinder in "Behandlung" geben. Nach Ansicht des Gesetzgebers verstoßen sie damit nicht notwendigerweise gegen ihre Fürsorgepflicht.

Vielen Dank an alle, die unsere Kampagne unterstützt haben!

 

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