Unsere Höhepunkte

Unsere Kampagnen sind Beweis dafür, dass Liebe immer siegt. Hier kannst Du einige unserer (bis jetzt!) größten Erfolge sehen.

Sieg für die Selbstbestimmung: Deutscher Bundestag verabschiedet bahnbrechendes Gesetz zur Geschlechtsidentität

Am 12. April 2024 feierte Deutschland einen bahnbrechenden Sieg für die Rechte von trans*, intersexuellen und nicht-binären Menschen, als der Bundestag selbstbestimmte Geschlechtsänderungen erlaubte.

Dieser Erfolg folgte einer entschlossenen Kampagne des BVT* und All Out, die das restriktive Transsexuellengesetz von 1981 herausforderten und in einer historischen Ablösung des Gesetzes gipfelten.

Im Jahr 1981 verabschiedete Deutschland das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG), das unter anderem die Änderung von Namen und Geschlechtseinträgen für trans* Personen regelte.

Aber das TSG erlaubte es trans*, intersexuellen und nicht-binären Personen nicht, eine selbstbestimmte Entscheidung über ihren Geschlechterstatus zu treffen. Wer seinen Personenstand oder Vornamen ändern wollte, setzte sich einem Zwangsouting und einem erniedrigenden administrativen Prozess aus.

Das TSG wurde sieben Mal für verfassungswidrig erklärt und musste angepasst werden. Bis 2011 wurden Personen, die ihre Geschlechtsidentität ändern wollten, zur Sterilisation gezwungen oder mussten gegen ihren Willen geschieden werden.

Der Bundesverband Trans* (BVT*) startete 2019 gemeinsam mit All Out eine Kampagne, die die Abschaffung des TSG forderte und eine neue, verfassungskonforme Regelung für alle verlangte. Im Jahr 2020 überreichten wir mehr als 14.000 Unterschriften an die queeren politischen Sprecher*innen des Bundestags, des deutschen Parlaments.

Und es hat funktioniert! Mitglieder des Bundestages präsentierten Anfang Mai 2023 einen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz. Am 12. April 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag schließlich das Selbstbestimmungsgesetz bezüglich der Geschlechtseintragung (SBGG), das trans*, intersexuellen und nicht-binären Personen ab dem 1. November 2024 die Möglichkeit gibt, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch Selbstauskunft beim Standesamt zu ändern.